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Rosenmontagszug 03. März 2025

  1. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung von Kamellegeld pro angemeldeter Person (80€/Erw, 50€/Kind). Auf den Bühnen aktive Mitglieder zahlen den hälftigen Beitrag (hierzu zählen Mitglieder der Tanzgarden, der Kindercrew und des Kinderelferrats sowie der Kinderhoppeditz).
  2. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Herausgabe von Wurfmaterial. Dieses wird dann auf die Anwesenden anderen Teilnehmer aufgeteilt.
  3. Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme am Rosenmontagszug 2025 über die komplette Strecke (= von Aufstellung bis Auflösung des Zuges). Bei Erkrankung ist die Teilnahme ausgeschlossen. Alkoholisierte oder anderweitig berauschte Personen werden von der Teilnahme (bereits zu Beginn) ausgeschlossen.
  4. Teilnehmen können Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren. Jüngere Kinder und Jugendliche können nur insoweit teilnehmen, als ein Erziehungsberechtigter auch mit am Zug teilnimmt. Jüngere Kinder können dabei auch im Bollerwagen mitgenommen werden. Zu beachten ist, dass die Aufstellung des Zuges schon deutlich vor dem Beginn des Zuges ist. Die Gesamtzugstrecke liegt bei ca. 6 Kilometer.
  5. Das Mitbringen von eigenem Wurfmaterial ist nicht gestattet.
  6. Alle Vorgaben der Zugleitung des CC werden akzeptiert.
  7. Um ein einheitliches Auftreten zu gewährleisten ist die Teilnahme nur in Uniform der KG „De 11 Pille“; Senat oder blau-gelb (Gesellschaftsjacke, Ornate, Kinder-Elferratsjacken oder Tanzgardenuniform) oder im einheitlichen Pill-Kostüm (noch in Klärung) möglich (keine Fleecejacke o.ä.). Zulässig sind die Allwetterjacke oder transparente Regenponchos des Vereins über der Uniform.
  8. Den Anweisungen der ausgewiesenen Ordner ist stets Folge zu leisten.
  9. Zahlungen sind per Überweisung bis zum 31. Januar auf das Konto der KG zu leisten. Andernfalls ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnehmerliste
Name Ich bin dabei Verwalten
Stimmen insgesamt 0